Eine Wurzelbehandlung ist ein komplizierter zahnmedizinischer Eingriff, der zur Behandlung eines entzündeten Zahnnervs nötig ist. Die Kosten für eine Wurzelbehandlung ergeben sich hauptsächlich aus der Komplexität des jeweiligen Einzelfalls.
Je nachdem, ob es sich um einen relativ einfachen oder um einen komplexen Eingriff handelt, der bestimmte Spezialverfahren benötigt, setzt sich dann auch der Preis zusammen.
Die Kosten variieren zudem auch von Zahnarzt zu Zahnarzt, sodass es schwierig ist eine genaue Zahl zu benennen. Wir möchten Ihnen im folgenden jedoch einen preislichen Rahmen spannen an dem Sie sich orientieren können.
Die Krankenkassen haben sehr genaue Bedingungen die erfüllt werden müssen, damit sie die Behandlung übernehmen. Grundsätzlich gilt, dass der zu behandelnde Zahn als erhaltungswürdig erachtet wird. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Zahn durch die Behandlung “gerettet” werden kann, hoch sein sollte.
Je tiefer und gründlicher die Wurzelkanäle gereinigt und versiegelt werden können, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass keine erneute Infektion auftritt. Das bedeutet, dass die Kanäle bis an die Wurzelspitze gesäubert werden können sollten.
An die Backenzähne werden aber besondere Anforderungen gestellt. Beispielsweise sollte eine geschlossene Zahnreihe von der Mitte des Kiefers bis zum behandelten Zahn erhalten bleiben. Außerdem soll eine Verkürzung der Zahnreihe vermieden werden. Das bedeutet, dass der letzte Zahn im Kiefer nicht verloren gehen darf. Zudem gilt ein Zahn dann als erhaltungswürdig, sobald er einen funktionsfähigen Zahnersatz trägt.
Die Höhe des Eigenanteils an der Behandlung hängt davon ab, ob für Ihre Behandlung spezielle Instrumente oder Methoden notwendig sind. Bei stark gekrümmten oder unzugänglichen Wurzelkanälen ist es z.B. notwendig, dass Ihr Zahnarzt besondere Maßnahmen ergreift, um den Eingriff so sorgfältig und präzise wie nur möglich durchführen zu können.
Nehmen Sie private Leistungen Ihres Zahnarztes, wie z.B. die elektrophysikalisch-chemische Reinigung oder die elektrometrische Längenbestimmung der Wurzelkanäle, in Anspruch, dann tragen Sie die Kosten für diese ebenfalls selbst.
Die AOK beschreibt auf ihrer Website sehr genau welche Kosten sie bei einer Wurzelkanalbehandlung übernimmt und welche Bedingungen sie an diese stellt. Die anfallenden Kosten für eine Wurzelspitzenresektion sowie für eine Wurzelkanalbehandlung werden von der AOK übernommen, sofern der Zahn dadurch erhalten und mit den vertraglich festgelegten Methoden behandelt werden kann. Für nähere Informationen zu den vertraglichen Bestimmungen, kontaktieren Sie am besten die AOK.
Für die Backenzähne gelten größtenteils die bereits vorgestellten Bedingungen. Das bedeutet, dass…
Sobald der Erfolg einer Behandlung ungewiss ist oder spezielle Behandlungsmethoden notwendig werden, übernimmt die AOK die Kosten für diese nicht. Die AOK empfiehlt deshalb, dass Sie sich bei Ihrem Zahnarzt über die notwendigen Schritte informieren und über mögliche Eigenleistungen aufklären lassen.
Die Anforderungen von BARMER für die Übernahme der Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung, sind identisch mit denen der AOK. Sie erläutern jedoch zusätzlich, dass ein Zahnarzt an den fest definierten Kostenrahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) gebunden ist. Dieser beträgt das einfache bis dreieinhalbfache des Gebührensatzes.
Ab einem Steigerungsfaktor von 2,3 verlangt BARMER auf der Rechnung eine Erklärung für den gewählten Multiplikator, welche die Schwierigkeit und die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen erklärt.
BARMER übernimmt ebenfalls keine Mehrleistungen oder Privatleistungen. Diese müssen also selbst getragen werden. Es wird deshalb empfohlen, dass Sie sich sehr detailliert von Ihrem Zahnarzt über die bevorstehende Behandlung aufklären lassen.
Die Techniker Krankenkasse hält sich an dieselben Vorgaben wie sie schon bei der AOK oder BARMER beschrieben wurden. Es müssen also ausreichende Erfolgsaussichten vorliegen, die die Behandlung rechtfertigen.
Zusätzliche Kosten, in Form von speziellen Behandlungsmethoden o.ä. werden nicht von der TK gedeckt. Sie bietet aber einen Zusatzversicherungstarif (Zahn90) an, welcher die anfallenden Mehrkosten einer Wurzelbehandlung erstattet.
Die Kosten für eine Wurzelbehandlung variieren von Fall zu Fall, aber auch von Zahnarzt zu Zahnarzt. Generell handelt es sich dabei um eine Kassenleistung, doch ist diese meist an sehr genaue Bedingungen und Vorgaben geknüpft.
Es ist deshalb nicht selten, dass Patienten neben dem Festzuschuss der Krankenkasse noch eigene Leistungen erbringen müssen. Diese sind aber teils notwendig, um eine erfolgreiche und unkomplizierte Behandlung zu ermöglichen.
Die Mehrkosten sollten Sie jedoch nicht davor abschrecken die Behandlung in Anspruch zu nehmen, denn in jedem Fall muss eine medizinische Versorgung eines entzündeten Zahnnervs erfolgen. Erfolgt diese nicht leiden Sie meist unter großen Schmerzen und können im schlimmsten Fall sogar den Zahn verlieren.